AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Cziglar GmbH, FN 268713 t
Oberlaafelderstraße 14, 8490 Bad Radkersbrug
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Cziglar GmbH und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren und Werkleistungen von Cziglar GmbH in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website www.cziglar.at abrufbar ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Cziglar GmbH nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Cziglar GmbH ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Cziglar GmbH nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2.Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf von Waren und Werkleistungen betreffend u.a. Sanitär, Heizung, Klima und Photovoltaik.
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.
Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Cziglar GmbH. Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenso den Vertragsabschluss.
Verbindliche Angebote können nur schriftlich, per Fax oder E-Mail gelegt werden. Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von Cziglar GmbH aufgibt bzw. eine Werkleistung ohne vorherige Anbotssstellung beauftragt, so gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Cziglar GmbH als zu Stande gekommen. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.
Ab Abgabe der Bestellung bzw. Auftragserteilung ist der Kunde an seine Erklärung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) für Verbraucher bleibt davon unberührt. Erteilte Aufträge können von Cziglar GmbH innerhalb von acht Tagen ab Auftragserteilung storniert werden.
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Preise
Alle von Cziglar GmbH genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Nicht enthalten sind die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Diese werden bei Beauftragungen von Werkleistungen auf dem Angebot gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Bei anschließender Auftragserteilung wird das für den Kostenvoranschlag bezahlte Entgelt bei Rechnungslegung berücksichtigt. Cziglar GmbH ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von Cziglar GmbH angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex, Baukostenindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Versandkosten bzw. Werklohn. Werden Materialien vom Kunden beigestellt, ist Cziglar GmbH berechtigt, dem Kunden 15 % von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu verrechnen.
Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs ist gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre anzunehmen. Das Ausmaß der Isolierung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden.
4. Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, erfolgt eine Lieferung der Ware erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Werkleistungen werden – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung in Teilrechnungen und nach Abschluss der Leistungserbringung in einer Schlussrechnung fakturiert.
Rechnungen für Werkleistungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Cziglar GmbH berechtigt, Anzahlungsrechnungen zu legen. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt in einem derartigen Fall erst ab vollständiger Begleichung dieser Anzahlungsrechnung.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Cziglar GmbH und dem Kunden.
Bei Verzögerungen in der Leistungserbringung, die nicht von Cziglar GmbH zu vertreten sind, ist Cziglar GmbH berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen.
Bei Zahlungsverzug ist Cziglar GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Cziglar GmbH entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Werden Cziglar GmbH nach Vertragsabschluss Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden bzw. dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, so ist Cziglar GmbH berechtigt, sämtliche bereits erbrachte Leistungen sofort abzurechnen und die Fortsetzung der Leistungserbringung von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen.
5. Lieferung, Montage
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse bzw. die Leistungserbringung an der vom Kunden angegebenen Adresse. Bei Anlieferung der Ware zum Kunden vor Montage geht das Risiko des Unterganges (Diebstahl, Naturkatastrophen, Beschädigung etc.) zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware auf den Kunden über.
Cziglar GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, sämtliche beauftragte Leistungen an ein Subunternehmen zu übergeben.
Die Leistungsausführung beginnt frühestens in dem Zeitpunkt, in dem alle vertraglichen und technischen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen nach Punkt 7. dieses Vertragswerkes erfüllt hat.
Cziglar GmbH haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Beauftragung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an Cziglar GmbH zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch Cziglar GmbH angemessene Zeit zuvor angekündigt.
Alle Angaben über Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ein Termin ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
Bei Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen auf Grund von Umständen, die nicht von Cziglar GmbH zu vertreten sind, wie insbesondere Gründe höherer Gewalt (beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern, oder auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege), sowie Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, ist Cziglar GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Werden vom Kunden zu vertretende Umstände von diesem nicht innerhalb einer von Cziglar GmbH gesetzten Frist beseitigt, ist Cziglar GmbH berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung beigeschaffenen Materialien und Geräte, sowie Personal, anderweitig zu verfügen; für den Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich sämtliche Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachbeschaffung der Materialien und Geräte bzw. die Nachbesetzung des anderweitig eingesetzten Personales erfordert. Dabei entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
Verschiebt sich die Leistungserbringung von Cziglar GmbH aufgrund von Umständen, die nicht von Cziglar GmbH zu vertreten sind, in eine Zeit, in welcher Cziglar GmbH weniger Personal zur Verfügung steht (bspw. Urlaubszeit), so hat der Kunde die Mehrkosten aus der notwendigen Anstellung von Leihpersonal zu tragen.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen ins Ausland nicht möglich. Wurde jedoch eine derartige Lieferung ausdrücklich vereinbart, so hat der Käufer dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.
Verweigert der Kunde die Annahme, so ist Cziglar GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall der Verzögerung der Lieferung bzw. Leistung durch Cziglar GmbH ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt Cziglar GmbH dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Für B2B-Geschäfte gilt weiters: Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.
6. Leistungsänderungen
Für vom Kunden bzw. dessen Vertreter zusätzlich angeordnete oder geänderte Leistungen, welche im zugrundeliegenden Angebot keine Deckung finden, gilt – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
Geringfügige Änderungen in technischen Belangen, welche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, sind zulässig und gelten als vom Kunden bereits vorweg genehmigt.
Ist der Auftrag aufgrund seiner Natur dringend auszuführen oder ist eine dringende Ausführung vom Kunden gewünscht und war dieser Umstand bei Vetragsabschluss nicht bekannt, werden dadurch anfallende Mehrkosten, wie insbesondere Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und Ähnliches, direkt an den Kunden weiterverrechnet.
7. Mitwirkungspflichten
Vor Beginn der Arbeiten sind von Seiten des Kunden die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie allenfalls erforderliche statische Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Werden mangels Zurverfügungstellung seitens des Kunden diese Aufgaben durch Cziglar GmbH erbracht, so gebührt Cziglar GmbH dafür ein angemessenes Entgelt.
Im Zusammenhang mit zu erbringenden Werkleistungen sind folgende Vorbereitungsarbeiten auf Kosten des Kunden zu übernehmen bzw. rechtzeitig zu stellen:
- alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeug;
- sämtliche erforderliche Bewilligungen Dritter;
- an der Montagestelle genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume für die Aufbewahrung der Vertragsgegenstände, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge und Ähnliches;
- direkter Zugang zu Sanitärräumlichkeiten oder Zurverfügungstellung eines Baustellen-WCs auf Kosten des Kunden.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche technische Unterlagen, wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum von Cziglar GmbH und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Cziglar GmbH anderweitig verwendet bzw. genutzt werden.
9. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von Cziglar GmbH.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Im B2B-Bereich gilt Folgendes: Cziglar GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
10. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Nach Fertigstellung sind die erbrachten Werkleistungen vom Kunden abzunehmen. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt der Abnahme. Werden die erbrachten Werkleistungen bereits vor diesem Zeitpunkt vom Kunden in Verwendung genommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist zu diesem Zeitpunkt.
Cziglar GmbH leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von Cziglar GmbH auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien.
Werden Helfer vom Kunden bereitgestellt, erstreckt sich die Haftung von Cziglar GmbH lediglich auf die fachgemäße Arbeit der Arbeiter von Cziglar GmbH und nicht auf die vom Kunden beigestellten Arbeiter.
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so trifft den Kunden die Obliegenheit diese umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Cziglar GmbH aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung.
Schadenersatzansprüche im B2B-Bereich sind ausgeschlossen, sofern Cziglar GmbH nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.
Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Mängelrügen sind direkt an die Geschäftsführung der Cziglar GmbH zu richten. Mängelrügen gegenüber Mitarbeitern der Cziglar GmbH im Außendienst, wie insbesondere Monteur und Lehrling, sind unbeachtlich.
11. Widerruf/Rücktrittsrecht
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes der Cziglar GmbH iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird bei Werkverträgen gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag der Übergabe der Ware.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Cziglar GmbH mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:
Cziglar GmbH
Oberlaafelderstraße 14
8490 Bad Radkersburg
info@cziglar.at
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Cziglar GmbH die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich allfälliger Lieferkosten binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Cziglar GmbH eingegangen ist, auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten. Wurden auf Grund des zugrundeliegenden Vertrages Waren erhalten, hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Cziglar GmbH so lange verweigert werden, bis die Waren in unbeschädigtem und wiederverkaufbarem Zustand zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.
Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
Cziglar GmbH
Oberlaafelderstraße 14
8490 Bad Radkersburg
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
Verlangt der Kunde, dass die Cziglar GmbH mit den beauftragten Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, nimmt er die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis und weiß, dass
- er ein anteiliges Entgelt zu zahlen hat, wenn er in der Folge doch vom Vertrag zurücktritt und
- mit vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen bei
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Vertragsgegenstand sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG),
- die Waren oder Werk- bzw. Dienstleistungen von Preisschwankungen auf den Finanzmärkten abhängig sind, sowie
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
Unternehmerischen Kunden kommt überhaupt kein Rücktrittsrecht zu.
12. Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Cziglar GmbH macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Cziglar GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
13. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Cziglar GmbH.
Vertragssprache ist Deutsch.
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Cziglar GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
14. Information außergerichtliche Streitbeilegung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Cziglar GmbH ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nähere Informationen können sie unter info@cziglar.at erfahren.
15. Schlussbestimmungen
Im B2B-Geschäft bedürfen sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.